Vorliegend wurde für die Berechnung des Personalaufwandes bzw. der Normkosten für den Beitrag betreffend Personal namentlich der erfasste Personalaufwand der Beschwerdeführerin aus den Jahren 2012 und 2013 herangezogen. Damit sind die Kosten für besagte auf Tertiärstufe qualifizierte Pflegefachperson bereits im normkostenrelevanten Personalaufwand erfasst. Diese wirken sich somit auch bereits auf die durch den MSP garantierten Abgeltungen fürs Personal aus. Ein Anspruch auf einen zusätzlichen Betriebsbeitrag für das Jahr 2014 aufgrund einer zwei Jahre zuvor vorgenommenen Personalmassnahme entsteht demnach nicht.