Der Bericht empfiehlt, diese Anstellung für die Nachfolge einer per Mitte 2012 zu pensionierenden Pflegerin vorzunehmen. Die Pflegefachperson wurde, der Empfehlung folgend, Mitte 2012 angestellt (vgl. Ziff. 5 der Duplik der Vorinstanz vom 20. November 2014, mit Hinweisen).