Der Streitgegenstand dieses Verfahrens reduziert sich somit um den nicht mehr strittigen Betrag von CHF 41‘329. Vorliegend zu beurteilen ist somit, ob der Beschwerdeführerin ein (zusätzlicher) Beitrag in der Höhe von CHF 154‘671 zusteht. 3. Rechtsgrundlagen für einen Betriebsbeitrag