1. Der von der X. mit Schreiben vom 26. September 2013 im Rahmen der Verhandlungen für den Leistungsvertrag 2014 beantragte Betreuungszuschlag in der Höhe von CHF 196‘000 wird abgewiesen. Der Leistungsvertrag 2014 kann mit dem im Schreiben vom 28. Juni 2013 mitgeteilten Leistungspreis von CHF 319 pro Aufenthaltstag (ohne Berücksichtigung der Teuerung; bei 3‘888 Aufenthaltstagen) abgeschlossen werden. 2. Es werden keine Gebühren erhoben. 3. Zu eröffnen (…)