2. In den Vertragsverhandlungen zum Leistungsvertrag für das Jahr 2014 wurden sich die Beschwerdeführerin und das Alters- und Behindertenamt (ALBA; nachfolgend: Vorinstanz) bezüglich der Höhe des Betriebsbeitrages nicht einig. Die Beschwerdeführerin ersuchte daher im Rahmen der Vertragsverhandlungen am 26. September 2013 um einen Betreuungszuschlag in der Höhe von CHF 196‘000. Am 17. März 2014 verfügte die Vorinstanz: