betreffend die Verfügung des Alters- und Behindertenamtes (ALBA) vom 17. März 2014 (bezüglich Ablehnung Betreuungszuschlag für den Leistungsvertrag 2014) I. Sachverhalt 1. Die X. (nachfolgend: Beschwerdeführerin) bietet Wohnplätze für Personen mit geistigen und körperlichen Behinderungen an. Ihr Angebot besteht aus vollumfänglichen Pflege-, Betreuungs- und Aktivierungsangeboten. 2