Vergabestelle vorgegeben seien. Dieses Faktum ergibt sich nämlich primär und selbstredend aus dem Umstand, dass in der Ausschreibung keine Subplaner vorgegeben werden. Zudem wird gemäss Wortlaut der Ausschreibung nicht ein Ermessen bei der Auswahl der Subplaner eingeräumt, sondern bei der Zusammenstellung des Teams. 33 Vgl. Martin Beyeler, Öffentliche Beschaffung, N. 247 17