Diese beiden Aussagen widersprechen sich. Denn inwiefern den Anbietern in der Zusammensetzung des Teams ein Ermessen eingeräumt werden soll, wenn gleichzeitig alle notwendigen Fachpersonen vorgeschrieben sind, ist nicht verständlich. Mit anderen Worten bleibt unklar, ob die vorgenannten Fachleute zwingend im Fachplanerteam vertreten sein müssen oder ob resp. inwiefern den Anbietern diesbezüglich ein Ermessen eingeräumt wird. Nicht weiterführend ist diesbezüglich das in der Beschwerdevernehmlassung von der Vorinstanz ins Feld geführte Argument, der Hinweis könne nur so verstanden werden, als dass der Heizungsingenieur seine Subplaner selber auswählen könne und ihm diese nicht von der