6.3.2 Auch die vorliegend strittige – und angesichts des Ausgangs des Beschwerdeverfahrens nicht zu klärende – Frage, ob im Fachplanerteam ein Architekt vertreten sein muss, gründet in missverständlichen Angaben der Ausschreibungsunterlagen resp. der Ausschreibung. Die Ausschreibung hält klar fest, dass die Zusammenstellung des Teams im Ermessen des Anbieters liege. Dies wird in den Ausschreibungsunterlagen wiederholt. Letztere halten auf Seite 4 zusätzlich fest, es sei ein Fachplanerteam bestehend aus Heizungsingenieur, Architekt, Bauingenieur, Elektroingenieur, ev. ergänzt mit einem Landschaftsarchitekten zu ermitteln. Diese beiden Aussagen widersprechen sich.