Ansonsten wird die durch die Faktoren ausgedrückte Gewichtung durch ein mathematisch nicht korrektes Verfahren unterlaufen.26 Dieser Grundsatz wurde vorliegend missachtet. Dadurch kommt die festgesetzte Preisgewichtung von 30% vorliegend nicht effektiv zum tragen, womit das Ziel der Preisbewertungsregeln verfehlt wird. 4.4.6 An diesem Ergebnis ändert auch das Vorbringen, nur wer kein Honorarangebot eingereicht hätte, hätte mit der Note 1 bewertet werden können, nichts. Damit verkennt die Vo-