die teuersten Angebote müssten mit der tiefsten Note bewertet werden. Dies ist vorliegend offenkundig nicht geschehen: Die drei teuersten Angebote wurden mit 2 Punkten und damit nicht mit der kleinsten festgesetzten Note von 1 bewertet. Die Vorinstanz hat die festgelegte Notenskala von 1 bis 5 unzulässigerweise nicht ausgeschöpft.