4.4.2 Konkret ist das Angebot der Beschwerdeführerin 2 beim Zuschlagskriterium 5 mit dem Honorar von Fr. 274‘420 als billigstes Angebot mit 5 Punkten bewertet worden. 4.1 Punkte hat das durch die Vorinstanz auf eine Bausumme von Fr. 2.5 Mio aufgerechnete Angebot der Beschwerdeführerin 1 erhalten, welches sich nach der Aufrechnung auf Fr. 328‘500 belief. 3.6 Punkte hat die bewertete Variante der Beschwerdegegnerin mit einem Honorar von Fr. 365‘625 erhalten. Ein weiteres Angebot über Fr. 387‘400 ist mit 3.2 Punkten bewertet wor-