4.4 Regeln, die der Preisbewertung zugrunde liegen, finden sich in den Vergabeakten nicht. Namentlich enthalten die Akten keine Formel, aus der die Preiskurve abzuleiten wäre. Als Grundlage für die Bewertung finden sich in den Vergabeakten lediglich Adjektive, welche die einzelnen Noten beschreiben: Die Note 5 steht für sehr gut, 4 für gut, 3 für erfüllt, 2 für ungenügend und 1 für nicht vorhanden. Wie die Bewertung der Angebote aufgrund dieser Adjektive konkret vorgenommen wird, ist aus den Akten nicht erkennbar.