auswirken.19 Bei standardisierten Werken oder Dienstleistungen ist eine steile, bei komplexeren Werken dagegen eine flachere Preiskurve angezeigt.20 Wird die Preiskurve durch die Vergabebehörde nicht im Voraus bekannt gegeben sondern erst nachträglich im Lichte der konkreten Angebote festgelegt, muss sich die Vergabebehörde grundsätzlich an die effektive Bandbreite der eingereichten Angebote halten. Damit wird erreicht, dass die festgelegte Preisgewichtung effektiv zum Tragen kommt. Dies ist – wie erwähnt – das Ziel der Preisbewertungsregeln.21