Auf Seite 9 werden unter dem Titel „Beurteilung der Angebote“ sechs Zuschlagskriterien mit ihrer jeweiligen Gewichtung festgehalten. Das Zuschlagskriterium 5, Honorarangebot, wird mit 30% gewichtet. Eine Preisbewertungsregel findet sich in den Ausschreibungsunterlagen nirgends.