4.2.2 Die Ausschreibung vom 13. August 2013 nennt keine Zuschlagskriterien. Unter den Titeln Eignungs- resp. Zuschlagskriterien findet sich lediglich der Verweis „aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien“. Entsprechend wird in der Ausschreibung daher auch weder eine Gewichtung einzelner Kriterien oder Unterkriterien noch die Preisbewertungsregel bekannt gegeben. Die Ausschreibungsunterlagen definieren unter dem Obertitel „Bestimmungen zur Angebotsstellung“ auf Seite 8 fünf verschiedene Zuschlagskriterien. Auf Seite 9 werden unter dem Titel „Beurteilung der Angebote“ sechs Zuschlagskriterien mit ihrer jeweiligen Gewichtung festgehalten.