3.4.1 Die Vorinstanz hat den Anbietern das Formular „Honorarangebot“ als Unterlage U3 zur Bearbeitung abgegebenen. Gemäss diesem Dokument ist für die Honorarberechnung des Anbieterteams von „aufwandbestimmenden Baukosten exkl. Mehrwertsteuer von geschätzt Fr. 2.5 Mio“ auszugehen. Damit ist ausdrücklich festgelegt worden, dass die Honorarberechnung der Angebote gestützt auf die Baukosten (und nicht beispielsweise nach Zeitaufwand) vorzunehmen ist; die honorarberechtigte Bausumme ist auf Fr. 2.5 Mio festgesetzt worden. An diesem Umstand ändert der Zusatz „geschätzt“ vor dem angegebenen Frankenbetrag nichts: