Das ist nur möglich, wenn sich sowohl die Betroffenen als auch die Rechtsmittelinstanz über die Tragweite des Entscheides ein Bild machen können. In diesem Sinne müssen wenigstens kurz die Überlegungen genannt werden, von denen sich die Behörde hat leiten lassen und auf die sie ihren Entscheid stützt.6 Grundsätzlich führt die Verletzung der Begründungspflicht zur Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsaktes. Eine Gehörsverletzung kann aber nach der Rechtsprechung von der oberen Instanz geheilt werden, wenn dieser hinsichtlich der interessierenden Frage dieselbe Überprüfungsbefugnis zukommt. Für die Betroffenen darf daraus kein Nachteil resultieren.