6. Es seien das Angebot der Beschwerdeführerin inkl. Beilagen (Beilage 8) sowie die Präsentation (Beilage 10) gegenüber der Zuschlagsempfängerin vertraulich zu behandeln; 7. Es sei ein zweiter Schriftenwechsel anzuordnen und der Beschwerdeführerin Gelegenheit zu geben, zu Beschwerdeantwort sowie zu den Akten Stellung zu nehmen; 8. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin [recte: Vorinstanz].