1. Die Verfügung der Z. AG vom 21.11.2013 sei aufzuheben und sei der A. AG im Vergabeverfahren betr. Planung und Realisation der Heizzentrale der Zuschlag zu erteilen. 2. Eventualiter sei die Verfügung der Z. AG vom 21.11.2013 aufzuheben und die Angelegenheit zur Neubeurteilung im Sinne dieser Beschwerde an die Z zurückzuweisen. 3. Der vorliegenden Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 4. Der A. AG sei im vorliegend gemachten Beschwerdeverfahren Akteneinsicht zu gewähren und es sei ihr im Anschluss daran Gelegenheit zu geben, sich ergänzend in der Sache zu äussern.