Gemäss übereinstimmenden Beurteilungen hat der Beschwerdeführer einen deutlich erhöhten Unterstützungs- und Betreuungsbedarf. Dr. B / Frau C halten dazu fest, der Beschwerdeführer benötige ein hohes Mass an ständiger Unterstützung. Die Klassenlehrerin macht die Notwendigkeit einer intensiveren Einzelbetreuung geltend. Gemäss Frau D erscheint eine intensivere integrierte Förderung innerhalb der Schule unabdingbar, damit sich der Beschwerdeführer mit den stets zunehmenden schulischen und sozialen Anforderungen seines Schulalltags zurechtfinden könne. Frau Dr. A empfiehlt schliesslich die psychotherapeutische Begleitung in Form von Coaching in der Pubertät und der Ausbildungszeit.