2.4.5 Frau Dr. med. A diagnostizierte in ihrem Arztbericht vom 28. März 2014 schliesslich eine tiefgreifende Entwicklungsstörung vom Typ Aspergersyndrom, GG 405 ADHD GG 404. Frau Dr. A hielt fest, die kognitive Entwicklung des Beschwerdeführers sei nicht homogen verlaufen. Er sei durch nicht altersübliche Spezialinteressen aufgefallen. Obwohl er einigermassen gut integriert sei, verstünden ihn seine Kollegen nicht und würden sich abwenden. Die fein- und grobmotorische Entwicklung des Beschwerdeführers sei verzögert verlaufen, wegen seiner motorischen Ungeschicklichkeit habe er psychomotorische Unterstützung erhalten. Bei