Bereits mehrmals sei zur Diskussion gestanden, dass der Beschwerdeführer an der E-Schule ohne umfassende Unterstützung nicht mehr tragbar sei. Eine Umschulung in die öffentliche Regelschule wäre jedoch vom Beschwerdeführer extrem schwer zu bewältigen und würde ihn höchstwahrscheinlich deutlich zurückwerfen. Möglich 27 Vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 9C_664/2009 vom 6. November 2009, Erw. 3 28 Weitere Information dazu finden sich etwa unter http://bit.ly/1qRrK55 12 wäre dies nur mit einem hohen Mass an ständiger Unterstützung. Es sei deshalb zu empfehlen, bei der GEF Fördermassnahmen zu beantragen.29