Anamnestisch bestünden situationsübergreifend seit frühester Kindheit eindeutige Hinweise auf eine Autismusspektrumsstörung. Die kognitive Leistungsfähigkeit sei gut, in Teilbereichen überdurchschnittlich, während seine sprachliche Entwicklung verzögert verlaufen sei. Diagnostiziert wurde schliesslich ein frühkindlicher Autismus bei guten kognitiven Fähigkeiten (High Functioning Autism HFA). Der Beschwerdeführer sei zwar in der E-Schule gut integriert, jedoch würden die Lehrkräfte sehr oft an ihre Grenzen stossen. Bereits mehrmals sei zur Diskussion gestanden, dass der Beschwerdeführer an der E-Schule ohne umfassende Unterstützung nicht mehr tragbar sei.