Danach konnte sich ein IQ von unter 75 (oder im unteren Normbereich liegend mit einem zusätzlichen invalidisierenden geistigen Gesundheitsschaden, wie etwa wesentlichen charakterlichen Besonderheiten) ungünstig auf die Erwerbsfähigkeit auswirken. Gemäss den ab 2004 geltenden Kriterien der IV indiziert erst ein IQ unter 70 eine Intelligenzminderung, d.h. erst bei einem IQ von unter 70 ist in der Regel von einer verminderten Arbeitsfähigkeit auszugehen, wobei in jedem Einzelfall eine objektive Beschreibung der Auswirkungen auf das Verhalten, auf die berufliche Tätigkeit, die normalen Tätigkeiten des täglichen Lebens und das soziale Umfeld vorliegen muss.26