Gemäss den für die Jahre 2000 bis 2003 geltenden Kriterien der IV25 indizierte ein IQ unter 75 eine Intelligenzminderung. Danach konnte sich ein IQ von unter 75 (oder im unteren Normbereich liegend mit einem zusätzlichen invalidisierenden geistigen Gesundheitsschaden, wie etwa wesentlichen charakterlichen Besonderheiten) ungünstig auf die Erwerbsfähigkeit auswirken.