2.3.4 Zusammenfassend setzt somit die Gewährung heilpädagogischer Unterstützung an privaten Volksschulen einerseits immer einen behinderungsbedingten oder sonstigen besonderen Bildungsbedarf voraus (vgl. Art. 4 f. SPMV). Andererseits müssen zusätzlich die massnahmenspezifischen Voraussetzungen gemäss Art. 19 SPMV erfüllt sein. Gemäss ausdrücklichem Wortlaut dieser Bestimmung ist das Vorliegen einer Intelligenzminderung Voraussetzung für die Gewährung von Beiträgen an die heilpädagogische Unterstützung an privaten Volksschulen. Ob beim Beschwerdeführer eine Intelligenzminderung vorliegt, ist vorliegend umstritten und demnach nachfolgend zu prüfen.