integrativ die öffentlichen Volksschule besuchen. Die Beiträge werden dabei den Kindern und Jugendlichen gewährt. Für die Gewährung von heilpädagogischer Unterstützung in privaten Volksschulen ist bezogen auf das Kind erforderlich, dass – in Analogie zur integrativen Sonderschulung in öffentlichen Volksschulen – ein Bedarf an Sonderschulung ausgewiesen ist. Zudem wird verlangt, dass die Lehrperson, welche die heilpädagogische Unterstützung erbringt, entsprechend ausgebildet ist. Ausserdem muss die private Volkschule dem spezifischen Bedarf des Kindes o- der Jugendlichen gerecht werden.