Die „heilpädagogische Unterstützung“ besteht aus Lektionen, welche die schulische Heilpädagogin oder der schulische Heilpädagoge für Kinder und Jugendliche mit einer Intelligenzminderung im Rahmen der integrativen Sonderschulung in der öffentlichen Volksschule oder zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern von privaten Volksschulen einsetzt. Für Kinder mit Autismus-Spektrums-Störungen ist eine integrative Sonderschulung immer nur dann möglich, wenn diese aufgrund einer Intelligenzminderung nicht mehr in der Lage sind, dem Volksschulunterricht zu folgen (vgl. Art. 18 VSG 18) und die Voraussetzungen für eine integrative Sonderschulung erfüllt sind.