Die Sonderpädagogikverordnung ist am 1. August 2013 in Kraft getreten (vgl. Art. 55 Abs. 1 SPMV) und hat die bis am 31. Juli 2013 geltende SSV14 abgelöst. Die Sonderpädagogikverordnung ist damit während der Rechtshängigkeit des mit Einreichung des Gesuchs des Beschwerdeführers vom 14. Mai 2013 angehobenen erstinstanzlichen Verwaltungsverfahrens eingetreten (vgl. Art. 16 Abs. 1 VRPG).