B in Bern (IQ-Test HAWIK-IV12) über eine Intelligenz im Normbereich. Seine kognitiven Leistungen würden bei einem Gesamtwert von IQ 100 zwischen Werten von 86 und 119 streuen. Eine derart ausgeprägte Streuung der Werte sei tatsächlich eher selten und ein Hinweis auf Störungen (Teilleistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten). Nach ICD-10 erfülle der Beschwerdeführer die Kriterien einer Intelligenzstörung im Sinne einer Dissoziierten Intelligenz (ICD-10 F74). Jedoch liege keine Intelligenzminderung vor, weshalb kein Anspruch auf Leistungen gemäss Art. 19 SPMV bestehe. 2.2 Rechtsgrundlagen