vor. Bei Leistungen im Bereich von IQ 70 bis IQ 85 spreche man von Lernbehinderung. Bei einem IQ-Wert unter 70 liege nach ICD-10 eine Intelligenzminderung vor. Da der Kanton Bern nach wie vor an die ehemaligen IV-Kriterien gebunden sei, verschiebe die SPMV die Grenze der Intelligenzminderung auf einen IQ-Wert von 75. Heilpädagogische Unterstützungslektionen würden daher Kindern und Jugendlichen mit einem IQ von 75 oder tiefer gewährt. Der Beschwerdeführer verfüge gemäss testdiagnostischer Untersuchung im Winter 2012/2013 in der Praxis von Dr. med. B in Bern (IQ-Test HAWIK-IV12) über eine Intelligenz im Normbereich.