2.1.3 Die Vorinstanz hält diesen Argumenten in ihrer Beschwerdevernehmlassung entgegen, sie habe die Möglichkeit, bei ausgewiesenen besonderem Bildungsbedarf von Kindern und Jugendlichen mit Intelligenzminderung Beiträge für heilpädagogische Unterstützungslektionen zu gewähren. Bei der Definition der Intelligenzminderung orientiere sie sich am Internationalen Klassifikationssystem der Störungen (ICD-10)11. Bei Leistungen im Intelligenztest im Bereich zwischen Intelligenz-Quotient (IQ) 85 und IQ 115 liege eine Intelligenz in der Norm