1. X (nachfolgend: Beschwerdeführer), geboren am ….., besucht seit der 1. Klasse die E- Schule. Mit Gesuch vom 14. Mai 2013 beantragte Y (Mutter des Beschwerdeführers) die Gewährung von Beiträgen für die heilpädagogische Unterstützung. 2. Mit Verfügung vom 14. Oktober 2013 hat das ALBA (fortan: Vorinstanz) das Gesuch des Beschwerdeführers um Gewährung von Beiträgen für die heilpädagogische Unterstützung in der E-Schule abgewiesen. Zur Begründung führt die Vorinstanz auf, es fehle an einer Intel- 2 ligenzminderung als hauptsächliche Voraussetzung für die Gewährung der heilpädagogischen Unterstützung.