Die Kostennote des Vertreters des Beschwerdeführers vom 14. April 2014 beläuft sich auf Fr. 9‘915.48, inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer. Der Gebührenrahmen beträgt Fr. 11‘400.- (Fr. 11‘800.- abzüglich Fr. 400.-). In Abweichung von der eingereichten Kostennote ist vorliegend die Schwierigkeit der Sache als durchschnittlich, der gebotene Zeitaufwand und die Bedeutung der Sache als leicht überdurchschnittlich zu qualifizieren. In Anbetracht dessen ist der Tarifrahmen zu 60 % auszuschöpfen.