Der Beschwerdeführer verfüge über eine grosse Einsatzbereitschaft und Flexibilität. Die Vorinstanz habe ihn auf der forensischen Z als sehr pflichtbewussten, aufmerksamen und hilfsbereiten Mitarbeiter mit korrektem und freundlichem Verhalten kennengelernt. Im Umfang mit den Patientinnen und Patienten habe er sich jederzeit vorbildlich verhalten und könne sich in professioneller Weise auch in schwierigen Situationen durchsetzen. Der Beschwerdeführer sei ein geschätztes Teammitglied, das sein Fachwissen gerne mit Kollegen und Kolleginnen teile.