benen Leistungs- und Qualitätsstandards (Leistungserwartungen) für die Erfüllung der in der Stellenbeschreibung festgelegten Hauptaufgaben (Art. 163 Abs. 1 PV). Die Ergebnisse der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie die neu vereinbarten Ziele und Massnahmen werden schriftlich festgehalten (Art. 164 Abs. 1 PV). 34 Von Kaenel/Zürcher, a.a.O., 2. Kap. N. 49 28