161 Abs. 2 PV). Dieses wird in der Kantonsverwaltung konsequent eingesetzt und ist darauf ausgerichtet, auf der Basis von Zielvereinbarungen Standortbestimmungen vorzunehmen, um allfällige Verbesserungen zu bewirken, die Arbeitsleistung weiterzuentwickeln und entsprechende Massnahmen einzuleiten.34 Kernpunkte des Mitarbeitergesprächs sind die Zielvereinbarung, die Arbeitsbedingungen, das Arbeitsklima und die Führungskultur, die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven sowie die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (Art. 161 Abs. 3 PV).