Gemäss Art. 48 PG i.V.m. Art. 161 Abs. 1 PV sind die Vorgesetzten verpflichtet, mit den Mitarbeitenden mindestens jährlich ein Mitarbeitergespräch zu führen. Dieses Gespräch dient als Führungs- und Qualitätsentwicklungsinstrument (Art. 161 Abs. 2 PV).