Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich die folgenden Vorwürfe erhärtet haben: - Falsche Unterschrift auf einem Formular; - Einmaliges Rauchen im Sicherheitszimmer mit einem Patienten; - Gelegentliches Verlassen der Loge und Rauchen während der Arbeitszeit. Ob diese Vorwürfe in ihrer Gesamtheit einen triftigen Kündigungsgrund ausmachen, kann vorliegend jedoch offenbleiben, da sich die Kündigung aus den unter Erwägung 4 aufgeführten Gründen als unverhältnismässig erweist: 4. Rechtmässigkeit der Kündigung: Verhältnismässigkeit