Es bleibt damit ungeklärt, wer wie lange welchen Film angeschaut hat, wer wie lange die Loge verlassen hat und wer wie oft geraucht hat. Hinzu kommt, dass sich dem Besprechungsprotokoll vom 27. Mai 2013 nicht entnehmen lässt, von wem die einzelnen Vorwürfe erhoben wurden und ob sich die Vorwürfe auf mehrere Aussagen oder nur eine Aussage stützen. Damit wird sowohl die Überprüfbarkeit erschwert als auch die Glaubwürdigkeit der erhobenen Vorwürfe vermindert. Weitere Beweise (wie etwa das Erstellen eines Internet-Protokolls durch die Vorinstanz) sind nicht aktenkundig.