Unbestritten ist lediglich der Vorwurf, der Beschwerdeführer habe einmal mit einem Patienten im Sicherheitszimmer geraucht. Die übrigen Vorwürfen (längeres Verlassen der Loge, Verstoss gegen ein Rauchverbot, Konsum zahlreicher Waffenfilme) sind einerseits bestritten, andererseits richten sie sich in pauschaler Weise gegen mehrere Sicherheitsmitarbeiter. Damit ist nicht klar, welchem Mitarbeiter welches Verhalten zur Last gelegt werden kann. Es bleibt damit ungeklärt, wer wie lange welchen Film angeschaut hat, wer wie lange die Loge verlassen hat und wer wie oft geraucht hat.