Vorgesetzten widersetzt, sondern auch die Sicherheit von Patienten und Mitarbeitenden im Falle eines Alarms wiederholt gefährdet. Zudem habe der Beschwerdeführer mit einem Patienten zusammen im Isolierzimmer geraucht. Schliesslich sei der Beschwerdeführer von mehreren Kollegen beobachtet worden, dass er Filme während der Arbeitszeit betrachte, obwohl bereits anlässlich der Untersuchung vom Herbst klar definiert worden sei, dass das Betrachten von Filmen während der Arbeitszeit nicht gestattet sei. Bei diesen Filmen handle es sich gemäss Zeugenaussagen um Waffenfilme und Filme über die Behandlung der Insassen in ausländischen Gefängnissen.