Dem Dokument „Liste für mitgebrachte Gegenstände Forensik“ vom 25. März 2013 lässt sich entnehmen, dass Herr L sowie Frau L einem Patienten „2 Ovo Crisp Müesli“ sowie „4x Ice Tea“ mitgebracht hatten. Das Formular enthält die Unterschriften des Besuchers „B. L“ sowie diejenige des Sicherheitsmitarbeiters. Der Beschwerdeführer gibt zu, dass die Unterschrift „B. L“ in Wirklichkeit von ihm stammt.