Die bestrittenen Vorwürfe betreffend generelle Unzufriedenheit, Klima der Macht, Unwohlsein bei gewissen Teamkonstellationen und Angst vor Ausgrenzung, Formierung von Widerstand gegen den neuen Teamleiter sowie Benutzung von Kameras zur Überwachung von Sicherheitsmitarbeitenden sind zu allgemein und pauschal gehalten und es ist nicht hinreichend klar, welches Verhalten dem Beschwerdeführer oder den beiden anderen Sicherheitsmitarbeiter 20 zum Vorwurf gemacht wird. Der Vorwurf, Waffen seien das Hauptthema unter den Männern, ist zudem nicht erheblich genug, um als triftiger Kündigungsgrund gelten zu können.