leidigt reagiert und sich offenbar (zu Unrecht) diskriminiert geführt. Sie sei inzwischen wegen schwerer Verletzung der Dienstpflichten entlassen und sofort freigestellt worden. Offensichtlich rauche eine Vielzahl von Personen in der Fahrzeugschleuse. Dies jedoch mit Duldung der Leitung. Ein entsprechendes Verbot für die Fahrzeugschleuse habe nicht bestanden. Der Beschwerdeführer hatte die Loge jedoch zu jeder Zeit im Blickfeld und hätte bei Alarm sofort intervenieren können.