3.3.6 Der Beschwerdeführer bestreitet einerseits einen grossen Teil des ihm vorgeworfenen Sachverhalts wie die Äusserung über eine Patientin: „plüterfeisse Soumore“ und die Aussagen „Die Pflegenden seien zum Teil nicht zu gebrauchen, man könne sie ghüdere“ sowie „Die Ärzte seien zu blöd und nicht zu gebrauchen.“). Andererseits beruhen diese Vorwürfe auf Aussagen von ehemaligen Sicherheitsmitarbeitenden, welche anonym bleiben möchten. Dem entsprechenden Dokument „Aussagen von Sicherheitsmitarbeitern“ (Beilage 4 zur Kündigungsverfügung) lässt sich nicht entnehmen, wer welche Vorwürfe gegenüber wem geäussert hat und ob die Vorwürfe auf einer oder mehreren Aussagen beruhen.