Unzutreffend sei auch der Vorwurf, der Beschwerdeführer habe sich vom medizinischen Personal abzuschotten versucht. Vielmehr habe er ein Vermittlungsteam vorgeschlagen, dieser Vorschlag sei jedoch abgelehnt worden. Der Beschwerdeführer habe sich sehr wohl, aber leider ohne Erfolg, um Kooperation mit dem medizinischen Personal bemüht. Es könne ihm nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass er mit zwei Personen nicht näher kommuniziert habe. Er selber sei von der Leiterin Pflege während Monaten nie gegrüsst, sondern nur lächerlich gemacht worden. Seine Beurteilung der Führungskompetenz von Frau F sei im Übrigen von Dr. E geteilt worden.