Anlässlich der Untersuchung im Herbst 2012 sei ihm weder eine formelle Verwarnung erteilt noch überhaupt ein Verstoss nachgewiesen worden. Vielmehr sei ihm vordergründig versichert worden, die Sache sei nun erledigt. Das von ihm unterzeichnete Protokoll enthalte keine Schuldanerkennung, sondern nur die Bestätigung, dass Verstösse gegen den Grundsatz eines wertschätzenden Umgangs die sofortige Freistellung und Auflösung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben könnten. In den Unterlagen fände sich zudem eine betriebsinterne 13