Zudem habe sich der Beschwerdeführer negativ über Mitarbeitende, welche eine andere Berufsauffassung vertreten oder seiner Meinung nach zu viele Fehler begangen hätten, geäussert. Mit seinen abschätzigen Bemerkungen über Mitarbeitende und Patienten habe der Beschwerdeführer die Stimmung im Team angeheizt, die Spannungen im Team und unter den Berufsgruppen erhöht sowie das Arbeitsklima gestört. 3.3.2 Der Beschwerdeführer bestreitet diese Ausführungen der Vorinstanz und äussert sich wie folgt: